GÜLTIGKEIT DER SATZUNGSKLAUSEL ÜBER DIE GLEICHMÄSSIGE AUSSCHÜTTUNG VON DIVIDENDEN AN DIE GESELLSCHAFTER EINER GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG.
Der Beschluss der “Dirección General de Seguridad Jurídica y Fe Pública” vom 14. April 2021 analysiert die Gültigkeit einer Klausel in der Satzung, die festlegt, dass „die Ausschüttung von Dividenden an die Gesellschafter nicht im proportional zu ihrem Anteil am Grundkapital erfolgt, sondern dass alle Gesellschafter unabhängig von ihrem Anteil am Kapital oder ihrem Stimmrecht …