Beschluss der Generaldirektion für Rechtssicherheit vom 22. März 2022 in der Berufung gegen die Weigerung des Handelsregisters XXIII von Madrid, eine Urkunde Gesellschaftsbeschlüssen einer Gesellschaft einzutragen.
Einberufung: Die Einberufung ist nur dann zulässig, wenn sie per Telegramm mit Empfangsbestätigung übermittelt wird. https://www.boe.es/boe/dias/2022/04/11/pdfs/BOE-A-2022-5931.pdf