KLAGE GEGEN DEN MIT DEM INSOLVENZSCHULDNER GESAMTSCHULDNERISCH HAFTENDEN SCHULDNER. NEGATIVE WIRKUNG DER RECHTSKRAFT. Urteil des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo) vom 20. Oktober 2021.
Schiedsspruch. Das Rechtskräftigkeit eines Schiedsspruchs verhindert nicht die Einreichung einer Klage, mit der die Haftung eines Gesamtschuldners des Insolvenzschuldners, der an dem Schiedsverfahren beteiligt war, eingefordert wird. Insolvenzverfahren: Dies verhindert nicht, dass der Gläubiger eine ordentliche Klage gegen den Schuldner einreicht, der mit dem Insolvenzschuldner gesamtschuldnerisch haftet.