Das Urteil des Gerichtshofs der EU vom 9. März 2021 in der Rechtssache Bild-kunst kommt zu dem Schluss, dass es sich um eine Mitteilung an die Öffentlichkeit handelt, wenn urheberrechtlich geschützte Werke, die mit Genehmigung des Urheberrechtsinhabers auf einer anderen frei zugänglichen Internetseite der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, mittels der Framing-Technik in die Internetseite eines Dritten eingefügt werden, wenn diese Einfügung unter Vermeidung der von diesem Inhaber getroffenen oder auferlegten Maßnahmen zum Schutz gegen Framing erfolgt.