Das Urteil des Landgerichts Barcelona vom 4. Februar 2021 befasst sich mit der Zahlung von Vergütungen durch die Geschäftsführer, die über den in der Satzung festgelegten Betrag hinausgehen, und ist in dem betreffenden Fall gemäß den Bestimmungen von Artikel 236 des LSC der Ansicht, dass es sich dabei um eine Handlung handelt, die eine Verantwortlichkeit für den dem Vermögen der Gesellschaft verursachten Schaden begründet.
https://www.poderjudicial.es/search/AN/openDocument/d3458a32e3ba9fa8/20210312